6 wichtigste Punkte die sie beim Kauf eines Grundstückes auf jeden Fall beachten sollten.

  • Wo liegt das Grundstück genau? Ist das Grundstück für eine Bebauung gewidmet? Wie groß ist es? Wie lautet die Grundstücksnummer?
    Alle diese Informationen erhalten Sie in Vorarlberg kostenlos im Internet. Der Vorarlberg Atlas macht es möglich. Der Vorarlberg Atlas ermöglicht sogar einen Blick auf die Besonnung des Grundstückes.
  • Holen Sie sich einen Auszug aus dem Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch und für jeder Mann einzusehen. Sie müssen lediglich auf das zuständige Bezirksgericht gehen, die betreffende Grundstücksnummer oder Einlagezahl angeben. Sie erhalten hier alle Information über das betreffende Grundstück. Beispielsweise: Größe, Eigentümer, Lasten, Rechte…
  • Schauen Sie das Grundstück vor Ort an
    Beobachten Sie die Umgebung. Stellen Sie sich Fragen wie: Wie ist die Zufahrt möglich? Was wird in der Umgebung gebaut? Welche Bebauung ist im direkten Umfeld des Grundstückes noch möglich? Ist die nötige Infrastruktur vorhanden (Schulen, Einkaufen,..) Fühlen ich mich an diesem Ort wohl? Hören Sie dabei auf Ihr Bauchgefühl.
  • Ist das Grundstück bereits in Grenzkataster oder noch im Grundsteuerkataster?
    In Österreich gibt es zwei Kataster in denen Grundstücke eingetragen werden können, das Grundsteuer- und das Grenzkataster. Wenn ein Grundstück noch im Grundsteuerkataster eingetragen ist, dann gilt es quasi als “noch nicht vermessen”.Das heißt eine Vermessung wird notwendig sein.Es kann sein, dass sich durch die Vermessung die Grundstücksgröße verändert und es entstehen zusätzliche Kosten.Wenn Sie die Unterlagen nicht im Internet recherchieren wollen, dann fragen Sie einfach bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde nach.
    Wie wissen Sie nun, ob ein Grundstück schon im Grenzkataster eingetragen ist?Wenn im Plan beim Grundstück die Grundstücksnummer mit drei Strichen unterstrichen ist, dann bedeutet dies, dass das Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist. Ein weiterer Hinweis befindet sich im Grundbuch und zwar ist dann ein Stern hinter der Grundstücksfläche angeführt.
  • Das Kaufgeschäft
    Wenn alle Details geklärt sind und Sie sich mit dem Verkäufer über den Preis einig sind, dann ist es wichtig, dass ein rechtssicherer Vertrag erstellt wird. Wenn das Geschäft über einen Immobilienmakler abgewickelt wird, dann sorgt dieser dafür, dass ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird.Bei einem Privatverkauf sollten Sie unbedingt darauf bestehen, dass ein Vertrag von einem erfahrenen Juristen aufgesetzt wird. Diese Investition lohnt sich.